Erfahrungsanteil
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Vordienstzeiten und Dauer der Unternehmenszugehörigkeit – die sogenannte Seniorität der MitarbeiterIn – schlagen sich im Lohn oder Gehalt nieder und das (wie die Praxis zeigt), egal ob dies von Tarif- oder Kollektivverträgen gefordert ist oder nicht. Die Entgeltkomponente „Erfahrungsanteil“ berücksichtigt diesen Umstand. |
In künftigen tariflichen oder kollektivvertraglichen Regelungen wird der Erfahrungsanteil im Lohn oder Gehalt an Bedeutung verlieren. Deshalb sollte ein Unternehmen nur gerade die arbeitsrechtlich vorgegebenen Senioritätsverläufe (Tabellen) in sein Entgeltsystem übernehmen, nicht mehr.
Der Senioritätsverlauf traditioneller Entgeltsysteme wird zunehmend durch die „Lernkuve“ abgelöst. Sie hat einen degressiven Verlauf und bildet den Lernprozess und den daraus resultierenden Erfahrungszuwachs ab. Wenn immer möglich sollte diese Praxis in der Gestaltung des Entgeltsystems abgebildet werden.
